Taipei – 21.3.2014 – Generalstaatsanwalt Huang Shyh-ming ist heute von einem Taipeier Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Huang wurde schuldig gesprochen, in einem laufenden Gerichtsverfahren vertrauliche Informationen an Präsident Ma Ying-jeou weitergegeben zu haben. Gegen eine Kautionszahlung von umgerechnet knapp 10.000 Euro sah das Gericht jedoch von einer Haftstrafe des Verurteilten ab.
Unterdessen hat Huang Shyh-ming noch am heutigen Nachmittag erklärt, von seinem Posten als Generalstaatsanwalt zurückzutreten. Im Falle einer Verurteilung hatte er dies zuvor bereits angekündigt. Seite Amtszeit wäre ansonsten Mitte April ausgelaufen. Huang war der erste Generalstaatsanwalt überhaupt, der vor Gericht angeklagt wurde.