Taipei – 18.9.2014 – Der Ausgang des Referendums über die mögliche Unabhängigkeit Schottlands werde den Gerichtsfall um einen in Taiwan verurteilten Briten nicht beeinflussen. Diese Angaben machte heute das Außenministerium. Der Brite Zain Dean war 2012 in Taiwan wegen Trunkenheit am Steuer mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Noch vor Haftantritt war er jedoch mit einem falschen Pass aus Taiwan in seine Heimat geflüchtet. Mitte Juni hatte ein Gericht im schottischen Edinburgh jedoch für die Auslieferung Zains nach Taiwan geurteilt.
Da das zuständige Gericht in Großbritannien das taiwanische Urteil auf Entschädigungsleistung für die Familie des Todesopfers in Höhe von umgerechnet rund 225.000 Euro auch bereits bestätigt habe, würde sich der Ausgang des schottischen Referendums nicht auf den Fall auswirken. Der Angeklagte Zain Dean hatte Mitte August Berufung gegen seine Auslieferung an Taiwan eingelegt. Er sehe sein Leben in Gefahr, so die Begründung, falls er in Taiwan eine Haftstrafe verbüßen müsse.
Vor seiner Festnahme in Schottland im Oktober 2013 hatten Taiwan und Großbritannien einen gemeinsamen Auslieferungsvertrag unterzeichnet. Präsident Ma Ying-jeou hatte das Urteil für die Auslieferung des Briten im Juni als für Taiwan wichtigen Präzedenzfall der juristischen Zusammenarbeit gewertet, da beide Länder keine offiziellen diplomatischen Beziehungen pflegen.