Taipei – 7.1.2014 – Der Kontrollhof wird kein Disziplinarverfahren gegen Taiwans obersten Staatsanwalt, Huang Shyh-ming, einleiten.
Heutigen stimmten 6 Kontrollhofmitglieder für und 6 gegen einen entsprechenden Antrag. Damit wurde der Antrag nicht angenommen.
Schon ein erster Antrag im November war mit fünf zu fünf Stimmen nicht angenommen worden. Nach zwei gescheiterten Anträgen kann der Kontrollhof kein Disziplinarverfahren gegen Huang mehr einleiten.
Taiwans oberstem Staatsanwalt wird vorgeworfen, Einzelheiten über eine Untersuchung an Präsident Ma Ying-jeou verraten zu haben. Bei der Untersuchung ging es um den Verdacht auf versuchte Einflussnahme von Parlamentspräsident Wang Jin-pyng auf ein Gerichtsverfahren. Huang soll durch Telefonüberwachung erlangte vertrauliche Informationen an den Präsidenten weitergegeben haben.
Gegen Huang ist im November bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden.