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Neue Bestimmungen sollen Untertauchen von Gastarbeitern eindämmen

  • 11-10-2014
  • Editor
Neue Bestimmungen sollen Untertauchen von Gastarbeitern eindämmen
Indonesische Pflegekraft

Taipei – 11.10.2014 – Gestern sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, um das Untertauchen von Arbeitsmigranten aus dem Ausland einzudämmen.

Nun werden Vermittlungsagenturen bereits mit einer Geldbuße belegt, wenn zwischen 2,45% und 10% der von ihnen vermittelten Arbeiter untergetaucht sind. Der Anteil wird gemäß der Größe der Agentur berechnet. Bisher waren es zwischen 3,1% und 18,7%.

Das Überschreiten der Höchstgrenze wird mit einer Geldstrafe bis zu 300.000 Taiwan Dollar belegt, umgerechnet rund 7500 Euro. Außerdem werden Lizenzen von Vermittlungsagenturen nach Ablauf der Lizenz nicht mehr verlängert, wenn die Höchstgrenze der abgängigen Arbeiter überschritten ist. Falls eine Agentur vier Mal innerhalb eines Jahres über die Höchstgrenze kommt, wird ihr umgehend die Betriebserlaubnis entzogen.

In Taiwan arbeiteten Ende September 534.081 Arbeitsmigranten aus dem Ausland. Seit 1990 sind mehr als 192.404 untergetaucht. 45.000 sind bis jetzt abgängig. 

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