Taipei – 6.12.2014 – Das Arbeitsministerium erwägt, Beschränkungen für ausländische Altenpflegekräfte zu lockern. Bisher kann man nur für alte Menschen ab 80 Jahre mit höchstens 60 Punkten auf der Barthel-Skala Arbeitskräfte zur Betreuung aus dem Ausland anstellen.
Der Barthel-Index ist ein Verfahren zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Er umfasst eine Skala von 0 bis 100 Punkten.
Das Arbeitsministerium prüft nun die Möglichkeit, die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland für alte Menschen zu erleichtern. Das Ministerium erwägt einen Vorschlag, nach dem für alle Menschen ab dem Alter von 85 Jahren eine Pflegekraft aus dem Ausland eingestellt werden darf. Außerdem, wenn ein Mensch eine der 10 Fähigkeiten nach dem Barthel-Index nicht mehr selbstständig ausführen kann. Dazu gehören Essen und Trinken, Körperreinigung und Körperpflege, An- und Ausziehen, Stuhl- und Harnkontrolle und Mobilität.
Das Arbeitsministerium prüft nach eigenen Angaben außerdem die Möglichkeit, den Agrarbereich für Arbeitsmigranten aus dem Ausland zu öffnen, um dem Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft zu begegnen.
In Taiwan arbeiten etwa 500.000 Arbeitsmigranten aus dem Ausland, viele davon in der Alten- und Kinderbetreuung.