Taipeh – 8. Dezember 2014. Der ehemalige Präsident Chen Shui-bian könne nach einem halben Jahr erneut einen Antrag auf Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen stellen. Dies gab Taiwans Justizministerin Luo Ying-shay heute bekannt. Zuletzt hatte es in Taiwan vermehrt Stimmen gegeben, die nach einer Haftentlassung für den gesundheitlich angeschlagenen Ex-Präsidenten gefordert hatten.
Vor allem die oppositionelle Demokratische Fortschrittspartei (DPP) hatte sich nach ihrem Sieg bei den Lokalwahlen am 29. November verstärkt für eine Haftentlassung Chens aus humanitären Gründen eingesetzt. Ex-Vizepräsidentin Annette Lu hatte zuletzt sogar damit gedroht, in einen Hungerstreik zu treten, falls Chen nicht freigelassen werden sollte. Bisher waren die Anträge auf Haftentlassung von der Justizvollzugsanstalt stets abgewiesen worden.
Justizministerin Luo sagte heute, dass Chen das Recht auf einen erneuten Antrag habe, da seit dem letzten bereits mehr als sechs Monate vergangen seien. Die Justizvollzugsanstalt werde bei ihrer Entscheidung über Veränderungen an Chens gesundheitlichem Zustand auch die Meinung von ärztlichem Fachpersonal einbeziehen. Laut Luo habe die Entscheidung politische Bedeutung, bei der das Justizministerium letztlich die Gleichheit aller vor dem Recht wahren müsse.