Taipeh – 9. Dezember 2014. In der Frage nach einer vorzeitigen Haftentlassung des Ex-Präsidenten aus medizinischen Gründen hieß es aus dem Präsidialamt heute, dass Präsident Ma Ying-jeou nicht vorhabe, in einen gerichtlichen Fall einzugreifen. Chen Shui-bian, Taiwans Präsident von 2000 bis 2008, verbüßt derzeit eine 19-jährige Haftstrafe, seitdem er nach dem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 2008 in mehreren Fällen der Korruption für schuldig befunden worden war.
In den vergangenen Tagen hatten mehrere Landräte und Bürgermeister von Chens Partei, der oppositionellen DPP, eine Haftentlassung des Ex-Präsidenten gefordert. Die ehemalige Vizepräsidentin Annette Lu hatte sogar einen Hungerstreik angedroht, falls Chen nicht aus medizinischen Gründen freigelassen werde. Nach seinem Besuch bei Chen in einem Taichunger Gefängnis, sagte der Abgeordnete Ho Hsin-chun, dass eine Entscheidung auf Haftentlassung allein vom Präsidenten gefällt werden könne.
Präsidialamtssprecherin Ma Wei-kuo erteilte dem heute eine Absage. Präsident Ma habe stets zum Ausdruck gebracht, in keinen Gerichtsfall einzugreifen. Am gestrigen Montag hatte Justizministerin Luo Ying-shay gesagt, dass Chen jedoch dazu berechtigt sei, alle sechs Monate, einen Antrag auf Haftentlassung aus medizinischen Gründen zu stellen. Ein unabhängiges medizinisches Expertenteam hatte sich zuletzt für eine Freilassung des gesundheitlichen angeschlagenen Ex-Präsidenten ausgesprochen.