close
RTI DeutschRTI App herunterladen
öffnen
:::

Parlament nimmt Änderung des Einbürgerungsgesetzes vor

  • 17-12-2014
  • Editor
Parlament nimmt Änderung des Einbürgerungsgesetzes vor
Taiwan-Passport

Taipei – 17.12.2014 – Das Parlament hat heute in erster Lesung eine Änderung im Wortlaut des Einbürgerungsgesetzes gebilligt. Um zur Einbürgerung berechtigt zu sein, mussten ausländische Staatsangehörige oder Personen ohne Staatsangehörigkeit nach dem bisherigen Wortlaut ein „gutes Benehmen“ aufweisen. Dieser Wortlaut wurde nun jedoch als zu abstrakt und zu weit auslegbar kritisiert.

Nach zweistündiger Debatte wurde heute im Parlament entschieden, dass Bewerber vor der Einbürgerung nicht polizeilich registriert sein dürfen. Im bisherigen Wortlaut war von keiner kriminellen Registrierung die Rede. Jene Personen, die zwar polizeilich registriert, jedoch wegen keines Verbrechens schuldig gesprochen worden seien, können sich nach drei Jahren erneut um eine Einbürgerung bewerben.

Nicht geändert wurde indes die Regelung, dass Personen, die eingebürgert werden wollen, ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun jedoch ein Jahr Zeit, die Aufgabe ihrer alten Staatsbürgerschaft zu beweisen. Diese neue Regelung sei nötig geworden, da einige Länder Personen die Staatsbürgerschaft erst dann aberkennen, wenn diese bereits eine neue Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Kommentare

Aktuell in dieser Rubrikmehr