Taipei – 18.12.2014 – Im neuen Jahr 2015 wird zwischen Taiwan und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten. Dies gab das Außenministerium heute bekannt. Demnach sei das bilaterale Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gestern vom Parlament in Österreich verabschiedet worden.
Zhang Ming-zhong, der Generaldirektor der Europaabteilung des Außenminsteriums, betonte die Bedeutung des Abkommens für die gegenseitigen Beziehungen: „Wir hoffen, dass durch das Abkommen für Unternehmen auf beiden Seiten ein Umfeld der fairen Steuererhebung und der Investitionsanreize geschaffen werden kann, und in Zukunft der bilaterale Investitions- und Handelsaustausch ausgeweitet wird.“
Gemäß den Angaben des Außenministeriums ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich das nunmehr 28. derartige Abkommen mit anderen Ländern und das 13. mit einem Land in Europa.
In einer weiteren Meldung gab Zhang Ming-zhong bekannt, dass noch Ende des Jahres ein Working-Holiday-Abkommen zwischen Taiwan und Österreich in Kraft treten werde. Im Rahmen der Vereinbarung können Taiwan und Österreich jedes Jahr jeweils bis zu 50 Staatsangehörige im Alter von 18 bis 30 Jahren zu Reise- und Arbeitszwecken in das Land des anderen entsenden. Österreich ist nunmehr das achte Land in Europa und das 13. insgesamt, das ein Working-Holiday-Abkommen mit Taiwan unterzeichnet hat.