Taipei – 1.4.2014 – Ein Abkommen zwischen Taiwan und Indien über vorübergehende Einfuhr von Waren ist heute in Kraft getreten.
Dieses Übereinkommen ermöglicht eine vereinfachte, beschleunigte und zollfreie Einfuhr von Waren für Messen, Ausstellungen, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen.
Gemäß dem Finanzministerium wird dies voraussichtlich zur Förderung der bilateralen Handelsbeziehungen zwischen Taiwan und Indien beitragen.
Das Abkommen war im März 2013 von den Leitern der jeweiligen Vertretungsbüros unterzeichnet worden.
Taiwans Außenhandelsrat (TAITRA) und die Föderation Indischer Handels- und Industriekammern sind für die Carnets zuständig, die eine vorübergehende Einfuhr der Waren ermöglichen.