Tapei - 15. Januar 2014 - Vier Strafverfolgungsbehörden Taiwans teilten heute ihre Bedenken bei der Anwendung der Gesetzesänderung zur Vermeidung übermäßigen Abhörens mit.
Betroffen zeigten sich bei einer Pressekonferenz die Behörden der Obersten Staatsanwaltschaft, der Landespolizei, der Strafverfolgungsbehörde und der Küstenwache.
Laut ihrer Stellungnahme würden die neuen Bestimmungen ihre Möglichkeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung behindern. Staatsanwalt Chen Chuan-tsung von der Obersten Staatsanwaltschaft sieht durch die Maßnahmen für seine Behörde bei der Aufklärung von Verbrechen die Hände gebunden.
„Bei Untersuchung eines Todesfalles ist es das erste was die Staatsanwaltschaft und die Polizei unternimmt, die Telefonaufzeichnungen der Person zu bekommen, um zu sehen , wer die Person war und mit wem sie zu letzt gesprochen hatte. Doch laut den neuen Bestimmungen wird , das es keine Verdächtigen und kein angenommenes Verbrechen gibt, ein Antrag zum Erhalt dieser Aufzeichnungen garantiert von den Richtern abgelehnt werden“ sagte Chen Chuan-tsung.
Die Änderungen würden nicht nur stärker die personellen Ressourcen belasten, sagte der Vorsitzende der Strafverfolgungsbehörde, Linde Hua, sondern auch die fachlichen Fähigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft einschränken und forderten daher eine erneute Änderung der Gesetzesvorlage.
Das Kabinett teilte aber bereits mit, dass es nicht um eine erneute Änderung bitten werde.