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Zweiwöchiger unbezahlter Urlaub für im öffentlichen Dienst Angestellte zur Kinderbetreuung

  • 05-02-2020
Zweiwöchiger unbezahlter Urlaub für im öffentlichen Dienst Angestellte zur Kinderbetreuung
Zweiwöchiger unbezahlter Urlaub bei Kinderbetreuung während der verlängerten Ferien

Im öffentlichen Dienst Beschäftigte können wegen der verlängerten Ferien im Falle der Betreuung von Kindern unter 12 Jahren einen unbezahlten Urlaub von zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Damit sind sie im Privatsektor Beschäftigten gleichgestellt. Sollten beide Elternteile im öffentlichen Dienst tätig sein, kann nur ein Teil eine Freistellung beantragen, teilte das Arbeitsministerium mit.

Das Bildungsministerium hat zur Risikominimierung für Grund- und Mittelschulen eine um zwei Wochen verzögerte Wiederaufnahme des Unterrichts angeordnet.

Zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus ist Studenten aus China erst nach dem 9. Februar eine Wiedereinreise nach Taiwan möglich.

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