Donnerstag, 20.02.2020 - Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf gebilligt, der arbeitsrechtliche Vorgaben und Subventionen im Zuge der Coronavirus-Epidemie vorsieht.
Der Entwurf stellt Arbeitgebern Steuerentlastungen in Aussicht, wenn sie Arbeitnehmern in Quarantäne ihr Gehalt weiterzahlen. Quarantänezeit darf demnach auch nicht als Urlaub oder Fehlzeit angerechnet werden. Arbeitnehmer in Quarantäne können staatliche Subventionen beantragen.
Zudem sind Subventionen für medizinisches Personal in der Epidemiebekämpfung vorgesehen. Der Entwurf schreibt auch Strafen für das Horten von Präventionsgütern und die mutwillige Gefährdung Anderer durch eine Covid-19-Erkrankung vor.
Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, bleibt es bis Juni 2021 in Kraft.