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EPA erhöht Strafe bei nachlässigem Entsorgen von Mundschutzmasken

  • 01-04-2020
EPA erhöht Strafe bei nachlässigem Entsorgen von Mundschutzmasken
Achtloses Wegwerfen kann teuer werden

Die Umweltbehörde (EPA) hat wegen des zunehmend nachlässigen Wegwerfens von Mundschutzmasken angesichts der gegenwärtigen Corona-Epidemie die Strafen dafür angehoben.

Wer seine Mundschutzmaske nicht wie vorgeschrieben in Mülleimern entsorgt, muss bei erstmaligem Vergehen nun mit einer Strafe von 3600 TWD (ca. 110 EUR) rechnen. Für Wiederholungstäter liegt die Geldbuße bei 6000 TWD.

Lokale Umweltbehörden wurden bereits angehalten, spezielle Mülleimer für Mundschutzmasken aufzustellen. Landesweit gibt es davon bereits über 400, ansonsten sind die Masken wie normaler Müll zu behandeln.

Die Umweltbehörde rief alle zur Sorgfalt und Kooperation bei der Epidemiebekämpfung auf.

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