Das Arbeitsministerium eröffnet flexiblere Möglichkeiten für Arbeitgeber von Arbeitsmigranten, deren Arbeitsverträge auslaufen.
Da den Arbeitsmigranten eine Rückkehr in die Heimatländer teils wegen Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verwehrt ist, sind flexiblere Lösungen gefordert.
Das Arbeitsministerium will jetzt nach Ablauf des Vertrages eine kurzfristige, drei bis sechsmonatige Verlängerung der Arbeitsverträge möglich machen. Abgesehen von der Zeitdauer, die normalerweise drei Jahre beträgt, werde es inhaltlich keine Abweichungen geben. Damit vermeide man den Fall, dass Arbeitsmigranten arbeits- und mittelslos in Taiwan festsitzen.
Sollten Arbeitgeber sich für eine kurzfristige Anstellung entscheiden, dürfen sie nicht nach anderen Arbeitsmigranten Ausschau halten. Die Anstellung neuer Arbeitsmigranten aus dem Ausland werde ebenfalls untersagt.