Die Regierung gab heute im Rahmen seiner Lockerungen bei den Einreisebestimmungen Regelungen zu einer möglichen Verkürzung der Quartänezeiten für nach Taiwan kommende Geschäftsleute bekannt. Die Bestimmungen treten ab dem 22. Juni in Kraft.
Diese Verkürzung der Quarantäne muss von Geschäftsreisenden im Vorfeld der Reise angemeldet werden, wobei bestimmte Kriterien zu erfüllen sind.
Der Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als drei Monate betragen, zudem müssen sie aus den turnusmäßig neu festgelegten Ländern mit niedrigem oder mittleren Infektionsrisiko kommen und in den vergangenen 14 Tagen kein anderes Land besucht haben.
Zu den Niedrigrisiko-Ländern zählen u.a. Neuseeland, Australien, Macao, Hongkong, Thailand und Vietnam. Südkorea, Japan, Malaysia und Singapur werden in die mittlere Risikokategorie eingestuft.
Für Taiwan muss dabei vorweg ein Reiseplan und ein Plan für die Epidemieprävention vorgelegt werden. Ferner muss drei Tage vor dem Borden des Flugzeuges ein negativer COVID-19-Test vorliegen.