Taipei – 4. Januar 2021. Premierminister Su Tseng-chang (蘇貞昌) hat heute die elektronische Überwachung von Risikogruppen zum Zweck des Infektionsschutzes verteidigt. Das System des „elektronischen Zauns“, das die Bewegungen von betroffenen Personen überwacht, sei kein Eingriff in deren Privatsphäre, so Su.
„Der extremen Minderheit von hochriskanten Einzelfallgruppen stellt die Regierung ein umfassendes Infektionsschutzkonzept entgegen, um die Gesundheit aller 23 Millionen Taiwaner zu schützen. Darum nutzen wir auch die uns zur Verfügung stehenden Mittel, um herauszufinden, ob sich die zu den Risikogruppen gehörenden Einzelpersonen an die Regeln halten. Falls sie das nicht tun, werden wir sie sofort untersuchen und stoppen. Damit schützen wir die Gesundheit der Bürger und verletzen nicht die Privatsphäre von Einzelnen,“ so Su während eines Besuchs im Hafen von Taipei.
Das System des „elektronischen Zauns“ wertet laut Epidemie-Kommandozentrum GPS-Daten von Mobiltelefonen aus, um Personen zu orten, die sich in Insolation oder Quarantäne befinden oder die ihren Gesundheitszustand 14 Tage lang selbst überprüfen sollen. Dazu zählen auch Personen, die aus dem Ausland einreisen, sowie Personen, die engen Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Patienten hatten.
Die Bedenken zur Verletzung der Privatsphäre hatte es im Anschluss an die Feierlichkeiten zum Silvesterabend gegeben. Behördenangaben zufolge hatten fünf Personen, die nach dem Ende ihrer 14-tägigen Quarantäne zwei Wochen lang ihren Gesundheitszustand überprüfen sollten, unerlaubt an einem Konzert teilgenommen.
Das Epidemie-Kommandozentrum hatte derartige Aktivitäten ausdrücklich verboten, nachdem in Taiwan der erste Fall einer neuen Covid-19-Coronavirus-Mutation festgestellt worden war, die zum ersten Mal in Großbritannien aufgetaucht war.
Gesundheitsminister Chen Shih-chung (陳時中) sagte heute gegenüber Medienvertretern, dass das Vorgehen im Einklang mit der Gesetzeslage stehe. Alle Daten, die von dem System gesammelt werden, würden nach 28 Tagen wieder gelöscht, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.