Taipei – 19. Februar 2024. Die kürzliche Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Zusammenarbeit zwischen Taiwan und Indien im Bereich Wanderarbeit hat Bedenken hinsichtlich des daraus resultierenden Arbeitsplatzmangels für taiwanische Arbeitnehmer geweckt. Das Arbeitsministerium reagierte heute auf die Bedenken.
Der Generaldirektor der Workforce Development Agency des Arbeitsministeriums, Tsai Meng-Liang (蔡孟良), sagte, dass die Beschäftigung von Wanderarbeitern branchenspezifisch und zahlenmäßig begrenzt sei. Er fügte hinzu, dass solche Maßnahmen nur dann eingeführt würden, wenn bei der inländischen Personalbeschaffung ein Arbeitskräftemangel bestehe. Er betonte, dass sich dies nicht negativ auf die Beschäftigungsmöglichkeiten der Taiwaner auswirken werde.
Laut Tsai entsenden derzeit nur vier Länder Wanderarbeiter nach Taiwan, nämlich Vietnam, Indonesien, die Philippinen und Thailand. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Japan oder Singapur, die über mehr als zehn Partnerländer im Bereich Wanderarbeit verfügen, besteht für Taiwan die Gefahr, zu sehr von seinen vier bestehenden Ländern abhängig zu sein. Er fügte hinzu, dass die Zahl der Partnerländer auch die Einstellungsmöglichkeiten für Arbeitgeber erhöhe.
Tsai betonte, dass Taiwans Erwerbsbevölkerung aufgrund der alternden Bevölkerung und der niedrigen Geburtenrate dramatisch zurückgegangen ist. Der Mangel an Arbeitskräften in der verarbeitenden Industrie, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und anderen Branchen nehme weiter zu und der Pflegebedarf für Behinderte steige von Tag zu Tag. Er wies darauf hin, dass der Bedarf an Wanderarbeitskräften notwendig sei, da andernfalls der Arbeitskräftemangel in Zukunft zu einem ernsten Problem werden könnte.