Taipei, 05. Juni - Heute hat der Justiz- und Rechtsausschuss des Parlaments den Entwurf des Gesetzes zur technologischen Überwachung und Schutzes geprüft. Mehrere Abgeordnete äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Menschenrechte. Justizminister Zheng Ming-qian (鄭銘謙) erklärte, dass die im Entwurf vorgesehenen Überwachungsmethoden wie GPS, mobile Überwachungsfahrzeuge und Wärmebildkameras nur zur Verfolgung dienen und keine Aufnahmen oder Inhalte erfassen können. Daher sei die Beeinträchtigung der Privatsphäre gering.
Laut dem Gesetzentwurf dürfen Staatsanwälte und Justizbeamte bei Bedarf Technologien wie GPS einsetzen, um Personen zu verfolgen, jedoch nicht länger als 24 Stunden oder insgesamt zwei Tage. Für eine Verlängerung ist eine Genehmigung durch einen Staatsanwalt und ein Gericht erforderlich. Der Minister betonte, dass das Justizministerium nach Verabschiedung des Gesetzes interne Kontroll- und Prüfungsrichtlinien festlegen werde.
Einige Abgeordnete kritisierten jedoch, dass das Gesetz nicht alle notwendigen Schutzmaßnahmen enthalte. So wies der Abgeordnete Zhuang Rui-xiong (莊瑞雄) darauf hin, dass in Deutschland ähnliche Maßnahmen nur bei schweren Straftaten und als letztes Mittel erlaubt seien. Er forderte Anpassungen, um Menschenrechtsbedenken auszuräumen.