Taipei, 03. Juli - In den letzten Jahren erfreut sich das Reisen ins Ausland immer größerer Beliebtheit, insbesondere nach Japan, wo der günstige Wechselkurs viele Touristen anzieht, die dort Kosmetika und Medikamente einkaufen. Die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde hat Reisende heute daran erinnert, dass Kosmetika, Medikamente und Lebensmittel, die während einer Auslandsreise gekauft wurden, nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht verkauft werden dürfen. Bei Verstößen werden Strafen von bis zu 3 Millionen NTD (etwa 90.000 US-Dollar) verhängt.
Die Behörde wies darauf hin, dass Kosmetika, die während einer Auslandsreise für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden, nicht verkauft, öffentlich ausgestellt, zur Probe angeboten oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können Strafen von 10.000 bis 1 Million NTD (etwa 300 bis 30.600 US-Dollar) verhängt werden. Darüber hinaus müssen Personen, die Kosmetika in Glasampullen für den persönlichen Gebrauch kaufen, eine Genehmigung von der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde einholen, bevor sie diese einführen können.
Weitere Artikel, auf die man achten sollte, sind solche, die als medizinische Geräte eingestuft werden, darunter Wattestäbchen, Pflaster, Kondome, Kontaktlinsen, Damenbinden, Tampons und Masken. Diese sind ebenfalls nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und Personen, die beim Verkauf dieser Artikel erwischt werden, können mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million NTD (etwa 30.600 US-Dollar) belegt werden.
Die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde hat ähnliche Mahnungen an Reisende herausgegeben, die Lebensmittel und Medikamente aller Art mit und ohne Rezept mit nach Hause bringen.