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Hohe Strafen für Diskriminierung in Stellenanzeigen

  • 17-07-2024
Hohe Strafen für Diskriminierung in Stellenanzeigen
Laut dem Arbeitsministerium wurden im Jahr 2023 landesweit 43 Fälle von Verstößen gegen Antidiskriminierungsgesetze registriert, was zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9,2 Millionen Neue Taiwan-Dollar (ca. 259.000 Euro) führte. (Archivbild, CNA)

Taipei, 17. Juli - Arbeitgeber dürfen bei der Rekrutierung oder Einstellung von Arbeitnehmern niemanden diskriminieren. Bereits die Formulierung „Frauen bevorzugt“ in einer Stellenanzeige gilt als Diskriminierung. Laut dem Arbeitsministerium wurden im Jahr 2023 landesweit 43 Fälle von Verstößen gegen Antidiskriminierungsgesetze registriert, was zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9,2 Millionen Neue Taiwan-Dollar (ca. 259.000 Euro) führte. Die meisten dieser Fälle betrafen geschlechtsspezifische Diskriminierung.

Das Arbeitsministerium betonte, dass Arbeitgeber Bewerber oder Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, Klasse, Sprache, Ideologie, Religion, Parteizugehörigkeit, Herkunft, Geburtsort, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Familienstand, Aussehen, körperlicher oder geistiger Behinderung, Sternzeichen, Blutgruppe oder früherer Gewerkschaftsmitgliedschaft diskriminieren dürfen. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze gegen geschlechtsspezifische und altersbedingte Diskriminierung.

Das Arbeitsministerium ruft dazu auf, dass Arbeitgeber ausschließlich auf die Qualifikationen der Bewerber achten sollten.

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