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Verfassungsgericht hört Argumente zum Parlamentsreformgesetz

  • 06-08-2024
Verfassungsgericht hört Argumente zum Parlamentsreformgesetz
Richter des Verfassungsgerichtes (Foto: CNA)

Taipei – 06. August 2024. Das Verfassungsgericht hörte am Dienstag Argumente zur Verfassungsmäßigkeit des Parlamentsreformgesetzes, wobei sich die Sachverständigen nicht einig waren, ob das Gesetzgebungsverfahren so mangelhaft war, dass es vom Gericht für ungültig erklärt werden müsste.

Die Beratungen, die zur Verabschiedung der am 26. Juni in Kraft getretenen Änderungen führten, seien in hohem Maße fehlerhaft, da die Parlamentarier die Änderungen durch Handaufheben und ohne Aufzeichnung der einzelnen Abstimmungen billigten, sagte der Sachverständige Chang Wen-chen (張文貞),  Juraprofessor an der National Taiwan University. 

Ein anderer Sachverständiger, Ed Huang (黃銘輝), widersprach Changs Argumenten und zitierte ein Urteil aus dem Jahr 1994 (Interpretation Nr. 342), welches das Festhalten des Gerichts am "Grundsatz der Autonomie des Parlaments" unterstreiche. Demzufolge sollte das Gericht das Parlament respektieren, das nach seinen eigenen Regeln und Verfahren arbeitet, sagte Huang, ein außerordentlicher Professor der Rechtsabteilung der Nationalen Universität Taipeh.

Den Vorsitz in dem Verfahren führen 15 Richter, die alle von der ehemaligen Präsidentin Tsai Ing-wen (蔡英文) von der DPP ernannt wurden.

Nach dem Verfahrensgesetz des Verfassungsgerichts ist die Zustimmung von mindestens acht Richtern erforderlich, damit eine der Änderungen für ungültig erklärt werden kann.

Das Gericht sollte innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der mündlichen Verhandlungen ein Urteil fällen, doch kann diese Frist erforderlichenfalls um zwei Monate verlängert werden.

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