Taipei – 20. September 2024. Die von dem taiwanischen Innenministerium und dem Verkehrsministerium gemeinsam geplanten Regelungen für “Fußgängervorrangszonen” (行人優先區) sollen ab dem 1. Oktober in Kraft treten. Damit will das Land seinen schlechten Ruf als “Fußgängerhölle” loswerden.
In den Fußgängervorrangszonen müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit auf unter 20 km/h reduzieren und Fußgängern den Vorrang geben. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen in Höhe von bis zu 36.000 NTD, umgerechnet über 1100€. Das Verkehrsministerium betonte, man würde die Fußgängervorrangszonen nicht auf wichtigen Verkehrsstrecken einrichten. Stattdessen sollen die Zonen vor allem an medizinischen Einrichtungen, Schulen, Institutionen und großen ÖPNV-Haltestellen eingerichtet werden. Nach Aussage des Abteilungsleiters für Autobahnen und Straßenverkehrssicherheit im Verkehrsministerium, sollen auch Gassen mit einer Breite bis zu etwa 6 Metern, die zu schmal für einen eigenen Fußgängerweg sind, zu Fußgängervorrangszonen werden können. Fußgänger dürfen in den Vorrangszonen auf der gesamten Breite der Straße gehen, dürfen jedoch den Verkehr nicht durch Rennen oder Spielen behindern.
Da die Kommunalverwaltungen erst nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung mit der Ausweisung von Fußgängerzonen beginnen können, wird es jedoch noch einige Zeit dauern, bis die „Fußgängervorrangzonen“ tatsächlich im Alltag anzutreffen sind.