Taipei – 20. September 2024. Das taiwanische Verfassungsgericht hat heute Nachmittag die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe bei schweren Mordverbrechen bestätigt. Gleichzeitig schränkte das Gericht den Anwendungsbereich der Todesstrafe ein. Die Urteilsverkündung erfolgte am Freitagnachmittag um 3 Uhr; die mündliche Verhandlung hatte bereits am 23. April stattgefunden.
Wie das Verfassungsgericht in seiner Pressemitteilung schrieb, hatten alle 37 derzeit in Taiwan zum Tode verurteilten Gefangenen die Verfassungsbeschwerde nach Erschöpfung des Rechtsweges gemeinsam vor das Verfassungsgericht gebracht. Dabei argumentierten sie, dass die Todesstrafe gegen ihr Recht auf Leben verstoße, und ihre strafrechtlichen Verfahren nicht ordentlich abgelaufen seien. Ebenfalls trugen sie vor, Paragraph 19.2 des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig, da dieser die Todesstrafe für psychisch Kranke nicht verbietet.
In seiner Entscheidung bestätigte das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe bei Mordvergehen. Dabei müsse jedoch die Anwendung unter strengster Prüfung erfolgen. Das Verfassungsgericht hat sich in dem Verfahren nicht mit der Todesstrafe im Allgemeinen oder als Strafe für andere Vergehen wie Verrat oder Drogenverbrechen befasst.
Für verfassungswidrig erklärt wurde die obligatorische Verhängung der Todesstrafe bei Mord während Geiselnahmen, sowie die Todesstrafe für psychisch Kranke. Ebenso wurden einzelne Teile der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt, da diese das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Entsprechende Paragraphen verlieren damit ihre Wirkung; die Regelungen müssen innerhalb von zwei Jahren nachgebessert werden. Zum Tode Verurteilte, die unter den für verfassungswidrig erklärten Vorschriften verurteilt wurden, erhalten das Recht auf eine außerordentliche Berufung.
Weltweit wurde die Todesstrafe in 122 Ländern komplett abgeschafft. Taiwan ist eines von 55 Ländern, in denen die Todesstrafe beibehalten und auch ausgeführt wird. Dabei fand die letzte Exekution 2020 statt, seit 2021 wurde in Taiwan niemand zum Tode verurteilt. Laut Umfragen unterstützen 80% der taiwanischen Bevölkerung die Beibehaltung der Todesstrafe.