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Taiwans Innenministerium beantragt Auflösung pro-chinesischer Partei

  • 03-01-2025
Taiwans Innenministerium beantragt Auflösung pro-chinesischer Partei
Partei zur Förderung der Vereinigung Chinas (中華統一促進黨)(Foto: 路透社/達志影像)

Taipei – 3. Januar 2025. Das taiwanische Innenministerium hat am gestrigen Donnerstag angekündigt, die Auflösung der pro-chinesischen Partei zur Förderung der Vereinigung Chinas (中華統一促進黨) wegen Verstößen gegen die Verfassung zu beantragen. Das Ministerium sagt, dies stehe nicht mit der politischen Ausrichtung der Partei in Zusammenhang. Die Organisation würde jedoch unter dem Deckmantel einer politischen Partei systematisch kriminelle Aktivitäten betreiben, wodurch nationale Sicherheit, soziale Stabilität und die Integrität von Wahlen gefährdet würden.

Die Partei, die über 30.000 Mitglieder zählt, wird beschuldigt, gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßen zu haben, darunter das Nationale Sicherheitsgesetz, das Antiinfiltrationsgesetz sowie das Strafgesetzbuch. Kernmitglieder sollen zudem in Verbindung mit Verstößen gegen das Gesetz über die Beziehungen zwischen Taiwan und China, das Gesetz zur Wahl und Abberufung von Amtsträgern sowie das Gesetz zur Bekämpfung von organisierten Verbrechen stehen. Das Innenministerium betonte, dass die Verwicklung der Partei in organisierte Kriminalität, ihre Verbindungen zu ausländischen Mächten sowie lokalen Banden und Tempelorganisationen eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft darstelle.

Laut dem Innenministerium verstoßen die Aktivitäten der Partei gegen die Verfassungszusatzartikel und das Parteiengesetz, die Parteien verbieten, Handlungen auszuführen, die die Existenz der Republik China oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Nach einer Überprüfung durch den Parteiausschuss des Ministeriums stimmte eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder für den Auflösungsantrag, über den das Verfassungsgericht entscheiden wird.

Das Ministerium stellte klar, dass die Partei Gelegenheit hatte, ihre Argumente im Rahmen der Anhörungen vor dem Parteiausschuss zu präsentieren. Dabei konnten der Parteivorsitzende, der Generalsekretär und juristische Vertreter ihre Standpunkte darlegen. Dennoch entschied der Ausschuss, dass die vorgelegten Beweise eine erhebliche Gefahr für das Gemeinwohl und die Rechtsstaatlichkeit darstellen, weshalb die Auflösung der Partei notwendig sei.

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