Taipei – 16. Januar 2025. Der Bau von Solaranlagen in Nationalparks, Naturreservaten und anderen besonders vulnerablen Gebieten erfordert Das taiwanische Umweltministerium hat am heutigen Donnerstag die neuen Vorschriften zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für den Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen veröffentlicht. in Zukunft eine UVP. Designierte landwirtschaftliche Nutzflächen sind ebenfalls unter den Gebieten, die eine UVP erfordern. Für Solaranlagen an Berghängen muss in Zukunft eine UVP durchgeführt werden, soweit sie eine Kapazität von über 20 MW oder eine Fläche über 15 Hektar erreichen. Der Ausbau von Solaranlagen hatte zuletzt für Kontroversen gesorgt; bisher waren UVP lediglich für Solaranlagen in Feuchtgebieten vorgeschrieben.
Für den Ausbau von Geothermie in vulnerablen Gebieten wird eine UVP ab 10 MW Kapazität oder 2 Hektar Grundfläche erforderlich. In anderen Gebieten wird eine Prüfung erst ab einer Kapazität von 50 MW erforderlich. Kleinwasserkraftwerke sind von der UVP ausgenommen, soweit die Wassergeschwindigkeit am Ausleitungspunkt 2 Kubikmeter pro Sekunde übersteigt und das Wasser nach der Stromerzeugung wieder eingeleitet wird.
Um die Erforschung und Entwicklung neuer Energiequellen und Technologien wie Wasserstoff und Methanpyrolyse zu fördern, sehen die neuen Vorschriften außerdem vor, dass experimentelle Projekte, die von der zuständigen Behörde genehmigt wurden, ebenfalls von der UVP ausgenommen sind.
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