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Zentrale Wahlkommission: Abwahlverfahren in Taiwan nach alten Regeln

  • 05-02-2025
Zentrale Wahlkommission: Abwahlverfahren in Taiwan nach alten Regeln
In Taiwan sorgt die Anwendung neuer Regeln für Abwahlverfahren derzeit für Diskussionen. Die Zentrale Wahlkommission (中選會) erklärte heute, dass Abwahlverfahren, die vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesänderungen eingereicht wurden, weiterhin nach den alten Regeln abgewickelt werden. (Archivfoto: 劉玉秋)

Taipei, 05. Februar - In Taiwan sorgt die Anwendung neuer Regeln für Abwahlverfahren derzeit für Diskussionen. Die Zentrale Wahlkommission erklärte heute, dass Abwahlverfahren, die vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesänderungen eingereicht wurden, weiterhin nach den alten Regeln abgewickelt werden. Dies betrifft alle Phasen des Verfahrens, von der Einreichung über die Unterschriftensammlung bis hin zur Abstimmung. Grundlage dafür ist eine Sonderregelung im Wahl- und Abwahlgesetz, Artikel 131.​​​​​​​

Die Gesetzesänderung, die Ende letzten Jahres vom Parlament verabschiedet wurde, sieht strengere Anforderungen vor, wie etwa die Vorlage von Kopien der Personalausweise der Unterstützer. Diese Regelung ist jedoch noch nicht vollständig in Kraft, da sie vom Kabinett zur Überprüfung zurückgestellt wurde. Bis heute hat die Wahlkommission 21 Abwahlanträge erhalten, darunter 20 gegen Abgeordnete und einen gegen eine Bürgermeisterin. Es bleibt unklar, ob die neuen Anforderungen bei späteren Phasen der Verfahren angewendet werden müssen.

Die Wahlkommission betonte, dass die Abwahlverfahren in drei Phasen ablaufen: Antragstellung, Unterschriftensammlung und Abstimmung. Für die erste Phase müssen mindestens ein Prozent der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises den Antrag unterstützen. In der zweiten Phase sind zehn Prozent der Unterschriften erforderlich, bevor es zur Abstimmung kommt. Eine Abwahl gilt nur dann als erfolgreich, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die Nein-Stimmen übersteigt und mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmt.

Die neuen Regeln sollen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren erhöhen, stoßen jedoch auf Kritik, da sie den Prozess komplizierter machen könnten. Die Wahlkommission betonte, dass sie die Verfahren weiterhin klar und gesetzeskonform abwickeln werde.

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