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DPP beantragt Verfassungsinterpretation zu Änderung des Abwahlrechts

  • 20-02-2025
DPP beantragt Verfassungsinterpretation zu Änderung des Abwahlrechts
Auf einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag verkündete der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei DPP Ker Chien-ming (柯建銘), dass die Verwendung von Rechtsmitteln wie einstweiliger Anordnung und Verfassungsinterpretation bereits vorbereitet wurden. (Foto: CNA)

Taipei – 20. Februar 2025. Der Streit um die Änderung des Abwahlrechts geht in die nächste Runde. Auf einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag verkündete der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei DPP Ker Chien-ming (柯建銘), dass die Verwendung von Rechtsmitteln wie einstweiliger Anordnung und Verfassungsinterpretation bereits vorbereitet wurden. Man werde nun beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Verfassungsinterpretation einreichen.

Das taiwanische Parlament hatte die fragliche Änderung im Dezember letzten Jahres verabschiedet, woraufhin das Kabinett eine erneute Abstimmung vorschlug, die wiederum vom Parlament abgelehnt wurde. Präsident Lai Ching-te (賴清德) kündigte gestern an, dass ab dem 20. Februar eingereichte Abwahlanträge der neuen Gesetzgebung unterliegen. Die geänderte Gesetzgebung verschärft die Anforderungen, indem sie von den Mitunterzeichnern verlangt, Fotokopien ihrer Personalausweise vorzulegen, anstatt nur Ausweisnummern und eingetragene Adressen.

Ker Chien-ming (柯建銘) sagte, die Änderung des Abwahlgesetzes wäre zutiefst verfassungswidrig und würde gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. Er betonte, die Regelung zur Beifügung einer Dokumentation des Personalausweises bei der Unterzeichnung von Abwahlvorschlägen und -petitionen könnte einen Verstoß gegen Artikel 17 und 22 der Verfassung darstellen. Im Gesetzgebungsverfahren hätten die Oppositionsparteien den normalen parlamentarischen Diskussionsprozess missachtet und damit die Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens verletzt. 

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