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Recht auf richterliche Prüfung bei Freiheitsbeschränkung gestärkt

  • 25-12-2013
  • Editor

Taipei – 24.12.2013 – Das Parlament hat heute in dritter Lesung eine Revision des "Habeas Corpus" Rechts verabschiedet. Danach kann in Zukunft jede Person eine gerichtliche Prüfung verlangen, wenn ein Mensch von einem Organ außer einem Gericht festgehalten wird oder dessen persönliche Freiheit eingeschränkt wird.

Es handelt sich hier vor allem um Personen, die nicht wegen Verdacht einer Straftat festgehalten werden, zum Beispiel bei Zwangseinweisungen in medizinische Einrichtungen, Abschiebehaft bei Ausländern oder Zwangsquarantäne bei Infektionskrankheiten.

In Zukunft kann jeder in einem solchen Fall eine richterliche Prüfung verlangen, die innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss.

Gemäß den geänderten Bestimmungen muss das entsprechende Organ innerhalb von 24 Stunden eine Anhörung bei Gericht veranlassen. Unterlassung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und/oder mit einer Geldstrafe bis 100.000 Taiwan Dollar, umgerechnet rund 2500 Euro bestraft werden

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