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Parlament verabschiedet Anhebung von Immobiliensteuer

  • 20-05-2014
  • Editor
Parlament verabschiedet Anhebung von Immobiliensteuer
Immobiliensteuern für nicht selbst genutzten Wohnraum werden angehoben

Taipei – 20.5.2014 – Das Parlament hat die Anhebung von Steuern auf nicht selbst genutztes Wohneigentum verabschiedet. Das Parlament hat heute in dritter Lesung Änderungen des Immobiliensteuergesetzes verabschiedet.  Danach werden Steuern auf nicht selbst genutztes Wohneigentum auf zwischen 1,5% und 3,6% angehoben. Bisher war der Steuersatz zwischen 1,2% und 2%.

Die Immobiliensteuer für selbst genutzes Wohneigentum liegt bei 1,2%.

Gemäß dem Finanzministerium kann die Erhöhung der Immobiliensteuern für nicht selbst genutztes Wohneigentum dazu beitragen, dass Spekulationsobjekte oder leer stehende Wohnungen wieder auf den Immobilienmarkt kommen.

Außerdem verabschiedete das Parlament eine Änderung zur Besteuerung von geschäftlich genutzten Immobilien. Damit werden in Zukunft auch von Privatkliniken und medizinischen Praxen und Dienstleistern genutzte Immobilien mit zwischen 3% und 5% besteuert werden. Bisher lag der Steuersatz dafür bei 1,5% bis 2,5%. Dieser Steuersatz gilt für von Nicht-Regierungsorganisationen genutzte Räumlichkeiten.

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