Taipei – 8.7.2014 – Heute ist eine Revision des Habeas-Corpus-Rechts in Kraft getreten. Die Revision stärkt das Recht auf persönliche Freiheit.
Nun besteht auch zum Beispiel bei Zwangseinweisungen in medizinische Einrichtungen, Abschiebehaft bei Ausländern oder Zwangsquarantäne bei Infektionskrankheiten das Recht auf eine richterliche Prüfung auf Rechtmäßigkeit. Das bisherige Gesetz bezog sich auf Personen, die einer Straftat verdächtigt wurden.
Justizhofpräsident Rai Hau-min sagte zu den neuen Bestimmungen: "Wenn ein Mensch von irgendeinem Organ außer dem Gericht in Gewahrsam genommen wurde, egal ob es sich um eine Straftat handelt, hat diese Person oder irgendeine dritte Person das Recht, eine Anhörung zu beantragen und das Gericht zu bitten, unverzüglich tätig zu werden. Dieser Antrag auf richterliche Prüfung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und das Gericht erhebt keinerlei Gebühren."
Falls ein Organ die Freiheit einer Person einschränkt und die Forderung der Person auf Anhörung nicht an das Gericht weitergibt, können die verantwortlichen Beamten mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.