Taipei – 10.7.2014 – Das Kabinett hat heute eine Gesetzesänderung gebilligt, die es hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland erleichtern soll, in Taiwan eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Die Gesetzesänderung muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Im Falle einer Verabschiedung benötigen Ausländer demnach keine Arbeitsgenehmigung mehr, wenn sie an Universitäten in Taiwan länger als sechs Monate als Dozenten oder wissenschaftliche Forscher angestellt sind.
Auch ausländische Studierende, die an taiwanischen Universitäten eingeschrieben sind, können in Zukunft direkt beim Arbeitsministerium eine Genehmigung zur Teilzeitarbeit beantragen und müssen dies dann nicht mehr über ihre Universität tun. Ferner können sich Ausländer mit ihrem Vissumantrag direkt an das Außenministerium wenden, wenn sie in Taiwan religiösen Berufen nachgehen möchten.
Laut Kabinettssprecher Sun Lih-chyun habe Premierminister Jiang Yi-huah auf die Bedeutung dieser Gesetzesänderung hingewiesen, die mit der Fachkräftepolitik der Regierung im Einklang stehe und Taiwans Wettbewerbsfähigkeit erhöhen könne.