Taipei – 30. Juli 2014 - Taiwans Zivilluftfahrtbehörde (CAA) gab bekannt, dass die Luftraumkontrolle Flug Transasia Airways GE 222 keine Absage bei der Anfrage zur Benutzung einer anderen Landebahn gegeben habe. Die CAA nahm in einer Pressekonferenz zu Vorwürfen Stellung, dass es wegen der Ablehnung der Benutzung der zweiten Landebahn kam.
Der Transasia Flug GE 222 stürzte am Samstagabend auf der Insel Penghu nach dem zweiten Landeversuch in ein Wohngebiet am Rande des Flughafens. 48 der 58 Personen an Bord kamen dabei ums Leben. Wenige Stunden zuvor hatte Taifun Matmo Taiwan heimgesucht, dessen Ausläufer die Sichtverhältnisse eintrübten.
Wie die CAA mitteilte, sei die Anfrage zur Landung auf der für Militärflugzeuge vorgesehenen Startbahn 2 erfolgt, musste aber erst mit dem Militär koordiniert werden, bevor eine Landeerlaubnis erteilt werden konnte. In der Zwischenzeit verbesserte sich wieder die Sichtweite auf 1600 m worauf sich der Kapitän der Unglücksmaschine für eine Landung auf der ursprünglich vorgesehenen Startbahn entschied.
Mittlerweile hat man die Black Boxes des Flugzeuges untersucht doch dort kein vervollständigtes Bestätigungsprotokoll vergefunden. Frühestens am1. August wird man erste Ergebnisse der Untersuchungen vorstellen können, möglicherweise wird dies erst am 3. August geschehen.
Die Fluggesellschaft TransAsia versprach mittlerweile, seine Sicherheitsstandards bei der Mindestsichtweite um 50% anheben zu wollen. Statt der bisherigen Mindestsichtweite von 1600 Metern sollen es in Zukunft 2400 Meter sein.