Taipei – 12.8.2014 – Das Bildungsministerium hat das Verfahren für die Ankerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland vereinfacht. Nach Angaben des Bildungsministeriums sind die geänderten Bestimmungen bereits am 5. August veröffentlicht worden.
Bisher mussten Abschlüsse aus dem Ausland von der taiwanischen Vertretung des zuständigen Landes bestätigt werden. Erst dann konnte die Universität die Abschlüsse anerkennen.
Gemäß den geänderten Bestimmungen können Universitäten die Anerkennung der vorgelegten Abschlüsse nun selbst vornehmen, die zuständigen Vertretungen Taiwans um Überprüfung bitten oder von den Bewerbern selbst die Vorlage von entsprechenden Nachweisen fordern.
Außerdem ist gemäß dem Bildungsministerium nun die Vorlage von einigen bisher benötigten zusätzlichen Nachweisen nicht mehr erforderlich.
Die Änderungen sind nach Angaben des Ministeriums auch auf den Webseiten des Bildungsministeriums einzusehen.