Taipei – 12.8.2014 – Im Fall von Zain Dean hat die Familie des Opfers einen Privatdetektiv mit der Vermögensklärung beauftragt.
Der britische Staatsbürger Zain Dean war in Taiwan wegen Fahren unter Alkoholeinfluss mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem zu Entschädigungszahlung an die Familie des Opfers.
Dean war jedoch vor Antritt seiner Haftstrafe nach Großbritannien geflohen. Er wurde dort schließlich verhaftet und ein dortiges Gericht bestätigte das Urteil auf Entschädigung für die Familie des Opfers in Höhe von umgerechnet rund 225.000 Euro.
Gemäß dem Leiter für Abkommen und Recht des Außenministeriums, Perry Shen, hat der Anwalt der Familie des Opfers bereits in Großbritannien einen Privatdetektiv mit der Untersuchung des Vermögens von Zain Dean beauftragt. Der Anwalt habe einen Privatdetektiv beauftragt, um in Großbritannien nach Eigentum von Zain Dean zu suchen, damit vorhandenes Eigentum beschlagnahmt werden könne.
Ein Gericht in Edinburgh hat außerdem geurteilt, dass Zain Dean zum Verbüßen seiner Haftstrafe nach Taiwan ausgeliefert werden soll. Dagegen kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.