Taipei – 14.8.2014 – Das Kabinett hat heute eine Gesetzesänderung gebilligt, nach der Kundgebungen spezieller Art in Zukunft auch ohne behördliche Genehmigung abgehalten werden können. Der Änderungsentwurf muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden.
Gemäß dem Entwurf müssen sich die Organisatoren „dringender“ Kundgebungen ab dem kommenden Jahr nur noch bei der Polizei anmelden. Bei „spontanen“ Kundgebungen ohne Organisatoren müssen sich die Protestler dann bei keiner Behörde mehr eine Genehmigung einholen. Allerdings dürfen die Kundgebungen nicht auf Durchgangsstraßen abgehalten werden.
Die Gesetzesänderung erfolgte, nachdem das derzeit bestehende Gesetz zuvor als nicht im Einklang mit der Versammlungsfreiheit angesehen worden war.