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Anti-Geldwäschebestimmungen erweitert

  • 10-12-2016
  • Editor
Anti-Geldwäschebestimmungen erweitert
Gesetzesentwurf zur Vorbeugung von Geldwäsche

Taipei – 10.12.2016 – Das Parlament hat gestern einen Änderungsvorschlag des Gesetzes zur Vorbeugung gegen Geldwäsche verabschiedet.

Nach Inkrafttreten der Änderungen sind weitere Geschäftsbereiche verpflichtet, verdächtige Finanztransaktionen ihrer Kunden den Behörden zu melden. Außer Finanzinstitutionen sind auch Juweliergeschäfte, Grundstücksregistrierungen, Immobilienmakler, Anwälte und Buchhaltungsunternehmen verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden.

Bei Verstoß gegen die Meldepflicht können Geldstrafen bis zu einer Million Taiwan Dollar erhoben werden, umgerechnet rund 30.000 Euro.

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